Wie werde ich Mitglied?
Jede/r Freizeitbowlerin bzw. -bowler kann Mitglied in der FBV 1979 e.V. werden. Über die Wiederaufnahme von ehemaligen Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft in der FBV 1979 e.V. ist grundsätzlich eine Einzelmitgliedschaft. Der Beitritt über Freizeit-Bowling-Vereine geschieht lediglich aus organisatorischen Gründen.
Der Beitritt kann zum 1. eines jeden Monats erfolgen. Die FBV 1979 e.V. erhebt bei Eintritt von jedem Mitglied einen einmaligen Unkostenbeitrag von 2,50 €, der für den Mitgliedsausweis und das FBV-Stoffabzeichen verwendet wird. Die Wiederaufnahme für ehemalige Mitglieder beträgt 5,00 € plus Zahlung einer eventuell bestehenden Restschuld aus früherer Mitgliedschaft.
Der Monatsbeitrag beträgt für Erwachsene Mitglieder 3,00 € pro Monat (aktiv oder passiv ).Jugendliche, die im lfd. Jahr das 18.Lebensjahr erreichen, zahlen den Erwachsenenbeitrag erst ab dem Folgejahr. Der Beitrag für Jugendliche beträgt 0,50 €, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende und Auszubildende (bis einschließlich 27.Lebensjahr) mit Nachweis beträgt 0,50 € monatlich, wobei für Personen über 18 Jahren ein Nachweis erbracht werden muss (wird auf Wunsch zurückgeschickt).
Die Beitragszahlung erfolgt jeweils bis zum 31.12. eines Jahres. Nach Eingang der Aufnahmegebühr und der ersten Beitragszahlung erhalten die Mitglieder ihren Jahresausweis und die Satzung zugeschickt. Der Jahresausweis ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig (wichtig bei Spielpreisermäßigungen auf fremden Anlagen).
Die Kündigung der Mitglieder kann nur zum 31.12. eines Jahres erfolgen. Sie muss schriftlich bis zum 30.09. eines Jahres der FBV 1979 e.V. vorliegen. Der Austritt aus einem örtlichen Bowlingclub berührt die Mitgliedschaft in der FBV`79 e.V. nicht.
Das Mitglied ist für die Zahlung seines Beitrags selbst verantwortlich. Wir empfehlen den Bankeinzug der im Regelfall im Monat Januar vorgenommen wird. Der Bankeinzug ist widerruflich und erlischt bei einer Kündigung des Mitglieds automatisch.
Es liegt im Interesse des Mitglieds, den Beitrag für das Folgejahr rechtzeitig zu zahlen, wobei als letzter Zahlungstermin der 15.02. eines Jahres angesehen wird. Wer bis 15.02. eines Jahres seinen Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet hat, verliert automatisch seine Rechte als Mitglied (Ausschluss). Dies entbindet jedoch nicht von der Zahlungspflicht (e.V.) für das laufende Jahr.